Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

  1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Harry´s Gastrotainment GmbH, Wiener Straße 96 -102, A-3500 Krems, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Harry`s Gastrotainment ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  2. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


Warenangebot

Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.


Lieferung

  1. Zugesagte Termine werden von Harry`s Gastrotainment nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Epidemien, Pandemien, massive Betriebsstörungen, wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.
  2. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Harry`s Gastrotainment keinerlei Haftung.
  3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten. Für Schäden die nachweislich durch das Verschulden von Harry´s Gastrotainment entstanden sind, haftet auch die Harry`s Gastrotainment (bzw. deren Betriebshaftpflicht-Versicherung)


Stornobedingungen

  1. Bei Stornierung bis 120 Tage vor der Veranstaltung erstatten wir 30% der Anzahlung zurück.
  2. Bei Stornierung unter 120 Tage vor der Veranstaltung werden für den organisatorischen Aufwand 50% der Anzahlungsrechnung einbehalten. Sollte der Termin auf Grund Ihrer Absage nicht mehr zu vergeben sein werden 100% der Anzahlung fällig.
  3. Bei Stornierung ab 30 Tage bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 50% der Auftragssumme fällig!
  4. Bei Stornierung ab dem 10 Tag bis hin zum Veranstaltungstag werden 100% der Auftragssumme fällig!
  5. Bei einer Absage für die Reservierung der Römerhalle Mautern (über Gemeinde Mautern), werden 30% des letztgültigen Catering-Angebotes in Rechnung gestellt.


Zahlungsbedingungen

  1. Bitte geben Sie uns bei schriftlicher Auftragsvergabe Ihre Rechnungsadresse sowie UID Nummer bekannt.
  2. Nach schriftlicher Auftragserteilung senden wir Ihnen eine Anzahlungsrechnung in der Höhe von 30% des geschätzten Auftragswertes. Nach dem Zahlungseingang ist unser Angebot verbindlich.
  3. Der übrige Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.


Gutscheine

Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen
festgeschrieben und definiert. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird vom Gastwirt kein Ersatz geleistet.


Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Harry`s Gastrotainment und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Krems vereinbart. Harry´s Gastrotainment ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.


Auflagen

Wir verpflichten uns dazu alle Mitarbeiter ordnungsgemäß anzumelden und nach fairen Kriterien zu entlohnen.
Weiters verpflichten wir uns alle erforderlichen behördlichen Auflagen ordnungsgemäß umzusetzen.